Nach §§ 2 bis 5 der Fachanwaltsordnung (FAO) dürfen nur Rechtsanwälte den Fachanwaltstitel führen, die in einem Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen, welche über das übliche Maß hinausgehen, was in der Ausbildung und Praxis vermittelt wird.
Die Rechtsanwaltskammer prüft die Nachweise über die praktische Erfahrungen durch Vorlage einer Fallliste und die theoretischen Kenntnisse durch Vorlage von Klausuren und gegebenenfalls zusätzlich ein Fachgespräch.
Der Fachanwalt ist außerdem verpflichtet, sich auf dem betreffenden Rechtsgebiet fortzubilden und dies jährlich nachzuweisen.
Wenn Sie auf einem bestimmten Rechtsgebieten einen Fachanwalt beauftragen, haben Sie eine Gewähr für dessen besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung.
Angesichts der gegenwärtigen und zunehmend stärker werdenden Komplexität der diversen Rechtsmaterien ist ein "allrounder" oftmals mit diesen speziellen Fragen überfordert. Auch fehlt es ihm naturgemäß an Erfahrung im praktischen handling eines Falles oder an den vielfach sehr hilfreichen Kontakten.
Ich bin seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet Transport- und Speditionsrecht sowie dem Versicherungsrecht tätig. Meine ersten praktischen Erfahrungen habe ich in einer auf diese Rechtsgebiete spezialisierten Anwaltssozietät in Hamburg gemacht. Seit 1999 bin ich als selbstständiger Rechtsanwalt zunächst weiterhin in Hamburg tätig gewesen.
Im Zeitraum 2009 bis 2013 hatte ich meinen Kanzleisitz in Norderstedt, Schleswig-Holstein, inzwischen bin in wieder in Hamburg tätig.
Seit dem Jahre 2009 bin ich Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht und seit dem Jahre 2014 ebenfalls Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Meine Schwerpunkte habe ich hier vor allem im Recht der Transportversicherung und der Verkehrshaftungsversicherung wie auch der Haftpflichtversicherung.
Neben der beratenden und gerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit bin ich noch als Autor für die Vorschriften zur Transportversicherung im Beck-Online Kommentar (BeckOK) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tätig.
Wo bin ich für Sie da?
Grundsätzlich bin ich als Ihr Rechtsberater stets für Sie da, gleichgültig wo Sie sich befinden. Sie können dann gern per Telefon, e-Mail, Fax oder per Post Kontakt mit mir aufnehmen.
Wenn von Ihnen eine persönliche Besprechung gewünscht oder diese erforderlich wird, stehe ich Ihnen an unserem Kanzleisitz zur Verfügung.
Wenn Sie Ihren Geschäftssitz in Hamburg oder im Bezirk der Landgerichte Itzehoe, Kiel oder Lübeck haben, komme ich auch gern in Ihr Unternehmen.
Bei auswärtigen Mandanten organisieren wir auf Ihren Wunsch natürlich für Sie Unterkunft und Beförderung vor Ort.
Gerichtstermine vor deutschen Gerichten nehme ich selbstverständlich auch außerhalb von Hamburg und Schleswig-Holstein persönlich für Sie wahr.
Oder ich beauftrage in Abstimmung mit Ihnen einen mir persönlich bekannten und qualifizierten auswärtigen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, die ebenfalls den Titel eines Fachanwalts / einer Fachanwältin im Transport- und Speditionsrecht führen oder langjährig schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Transport- und Speditionsrechts tätig sind.
Sie sehen, Ihnen kann immer geholfen werden!
Gern nehme ich für auswärtige Kollegen Gerichtstermine in Transport- und Versicherungsprozessen vor den hiesigen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Hamburg und Schleswig-Holstein wahr.
Die entsprechenden Gerichte finden Sie auf den Unterseiten Gerichte Hamburg und Gerichte SH.
Die Honorierung erfolgt dabei nach Vereinbarung.
Übersenden Sie mir hierzu gern Ihre Prozessakte und Untervollmacht per e-mail, per Fax oder Post. Die Unterrichtung über den Verlauf des Verhandlungstermins erfolgt dabei umgehend per e-mail und/oder telefonisch.
Nach Möglichkeit werden auch kurzfristige Termine übernommen.
Sprechen Sie mich gern an!