Jeder Unternehmer im Logistikgewerbe hat mehr oder weniger häufig mit verspäteten oder ganz ausbleibenden Zahlungseingängen von Seiten seiner Auftraggeber zu tun.
Dies entzieht Ihrem Unternehmen zum einen die benötigte Liquidität.
Zum anderen verursachen selbst vorgenommene Inkassomaßnahmen, wie z.B. schriftliche und telefonische Mahnungen sowie die Überwachung der Zahlungseingänge, Ihrem Unternehmen Kosten und lenken Sie von Ihrem Kerngeschäft ab.
Der Schuldner ist übrigens nicht einmal verpflichtet, Ihnen einen Großteil dieser Kosten, insbesondere den Personalaufwand, zu erstatten. Allenfalls geringe Auslagen für Papier und Porto können Sie von diesem verlangen.
Eine frühzeitige Übergabe der Inkassoforderungen an einen geeigneten Rechtsanwalt ist daher sowohl organisatorisch, wie auch finanziell sinnvoll.
Wir überprüfen für Sie die Bonität und die sonstigen wesentlichen Daten des Schuldners und treiben über ein vorgerichtliches Mahnschreiben und ggf. ein sich anschließendes gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage im Wege der Zwangsvollstreckung und Zahlungsüberwachung Ihre offenen Forderungen bei.
Wunschgemäß stimmen wir mit Ihnen entweder die einzelnen Schritte ab oder bearbeiten den Vorgang selbstständig bis zur vollständigen Erledigung.
Die Vorteile gegenüber Inkassounternehmen sind dabei vielfältig:
Inkassounternehmen sind zumeist nicht berechtigt, Forderungen in eigenem Namen auch gerichtlich geltend zu machen.
Ferner sind sämtliche Kosten für die vom Anwalt durchgeführte Maßnahmen vom Schuldner vollständig zu erstatten, bei Inkassounternehmen ist dies nur selten und der Höhe nach begrenzt der Fall.
Außerdem verfügen diese und die von ihnen beauftragten Rechtsanwälte in der Regel nicht über hinreichende Branchenkenntnisse im Logistikgewerbe und auf dem Gebiet des Transportrechts.
Dies ist jedoch entscheidend, wenn Forderungen vor Gericht erfolgreich durchgesetzt werden sollen. Schon die Kenntnis der unterschiedlichen und kurzen Verjährungsfristen kann nicht immer vorausgesetzt werden.
Bei einer Inkassobearbeitung durch einen erfahrenen Fachanwalt im Transportrecht mit entsprechendem back office bekommen Sie alles aus einer Hand.
Sprechen Sie uns einfach auf eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.
Je nach Sachlage, vollstrecken wir die offenen Forderungen gegenüber Ihrem Schuldner, z.B. durch Forderungspfändung oder Gerichtsvollzieherauftrag, schließen mit diesem eine Ratenzahlungsvereinbarung ab und überwachen die Zahlungseingänge oder überwachen bei zeitweiliger Unpfändbarkeit den Vorgang und leiten zu gegebener Zeit wieder entsprechende Maßnahmen ein.